Steuerliche Belastung

 

Lieber Kunde,

(NUR ITALIEN)

Die für den Kauf von Medizinprodukten ausgegebenen Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen als Irpef-Steuerabzug in Höhe von 19 % abgezogen werden.

Bei den auf WaldnerCare verkauften Produkten handelt es sich um CE-gekennzeichnete Medizinprodukte. Lesen Sie die Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen sorgfältig durch.

Es ist notwendig, dass aus der Steuerbescheinigung (Quittung oder Rechnung) die Beschreibung des gekauften Produkts und die Person, die die Kosten bezahlt, deutlich hervorgehen. Grundsätzlich gelten Quittungen und Rechnungen mit dem alleinigen Vermerk „Medizinprodukt“ nicht als gültig.

    Um die Identifizierung eines Medizinprodukts zu erleichtern, wurde das Rundschreiben Nr. 20 von 2011 ist eine nicht erschöpfende Liste der häufigsten beigefügt.

    Einige der in der Liste enthaltenen Geräte entsprechen denen, die die Finanzverwaltung zuvor mit verschiedenen Standarddokumenten identifiziert hat:

    • Aerosoltherapiegerät oder Blutdruckmessgerät
    • Spritzen und zugehörige Nadeln
    • Hilfsmittel für inkontinente Menschen, einschließlich Windeln, auch wenn sie im gewerblichen Handel erworben wurden
    • Anti-Dekubitus-Matratzen.

    Um Produkte zu identifizieren, die der Definition eines Medizinprodukts entsprechen, sollte auch auf die europäischen Verordnungen UE/2017/745 und UE/2017/746 verwiesen werden, die jeweils durch das Gesetzesdekret Nr. 137/2022 und durch Gesetzesdekret Nr. 138/2022.

    Sofern auf dem Spesenbeleg der AD- oder PI-Code (der die Übermittlung der Spesenausgabe für Medizinprodukte an das Gesundheitskartensystem bescheinigt) ausgewiesen ist, ist für den Abzug weder die CE-Kennzeichnung noch die Einhaltung europäischer Richtlinien erforderlich gemeldet.

    Wenn der Spesenbeleg jedoch keinen AD- oder PI-Code enthält:

    • für die Geräte, die in der Liste im Anhang zum Rundschreiben Nr. 20/2011 reicht es aus, nur die Dokumentation aufzubewahren, aus der hervorgeht, dass das gekaufte Produkt über die CE-Kennzeichnung verfügt
    • Bei Medizinprodukten, die nicht in der Liste aufgeführt sind, muss für die Abzugsfähigkeit der Kosten jedoch neben der CE-Kennzeichnung auch die Einhaltung der europäischen Richtlinien 93/42/EWG, 90/385/EWG und 98/98/EWG des Geräts selbst nachgewiesen werden. 79/CE und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen oder auf die europäischen Verordnungen UE/2017/745 und UE/2017/746.

    Maßgeschneiderte Medizinprodukte, die speziell für einen bestimmten Patienten auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung hergestellt werden, müssen nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, die Konformität mit der Gesetzesverordnung Nr. 46/1997 oder europäische Verordnung EU/2017/745.

    Unter die Kategorie „Prothesen“ fallen nicht nur der Ersatz eines natürlichen Organs oder Teilen davon, sondern auch Korrektur- oder Hilfsmittel eines Organs, dessen Funktionsfähigkeit fehlt oder beeinträchtigt ist:

    • Zahnersatzgeräte (unabhängig vom verwendeten Material)
    • ophthalmologische Prothesen (künstliche Augen und Hornhäute), phonetische Prothesen (Laryngektomierte) und Ähnliches
    • Brillen (mit Ausnahme der Kosten, die durch die Verwendung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin in den Fassungen entstehen) und Kontaktlinsen (einschließlich der Kosten für den Kauf der für ihre Verwendung wesentlichen Flüssigkeit)
      Nicht abzugsfähig sind im Jahr 2022 entstandene Gesundheitskosten für den Kauf einer Brille oder von Korrekturkontaktlinsen, die im selben Jahr auf Basis des sogenannten „Sehbonus“ erstattet wurden. Für Steuerzahler, die eine teilweise Rückerstattung erhalten haben, entspricht der abzugsfähige Aufwand dem Betrag der Ausgaben, die für den Kauf einer Brille oder von Korrekturkontaktlinsen entstanden sind, abzüglich des erhaltenen Bonusbetrags.
    • Geräte zur Erleichterung des Hörens für Gehörlose (kabelgebundene Taschenmodelle, hinter dem Ohr, Brillen usw.), einschließlich Power-Batterien
    • künstliche Gliedmaßen und orthopädische Geräte (einschließlich medizinisch-chirurgischer Gürtel und orthopädischer Schuhe und Absätze, sofern beide maßgefertigt sind)
    • Frakturgeräte (Mull und Gips), Zahnspangen, Schienen usw., die speziell zur Korrektur oder Behandlung von Krankheiten oder körperlichen Missbildungen verschrieben werden; Krücken, Stöcke, Rollstühle usw
    • Geräte, die in den Körper eingeführt werden, um einen Mangel oder ein Gebrechen auszugleichen (Herzstimulatoren und -prothesen, Herzschrittmacher usw.).

    Ausgaben für die Anschaffung von Schutzmasken

    Um den Irpef-Abzug für die Ausgaben für den Kauf von „OP-Masken“ und „Ffp2- und Ffp3“-Masken nutzen zu können, muss geprüft werden, ob der einzelne Schutzmaskentyp zu den vom Gesundheitsministerium identifizierten Medizinprodukten gehört und entspricht den Kennzeichnungsanforderungen, die es gibt.

    Chirurgische Masken: bezeichnet diejenigen, die in den Geltungsbereich der im Gesetzesdekret Nr. 46/1997 oder in der europäischen Verordnung EU/2017/745; Ihre Funktion besteht darin, zu verhindern, dass der Träger die Umwelt kontaminiert, da sie die Übertragung von Infektionserregern begrenzen.

    Ffp2- und Ffp3-Masken: Auch „filtrierende Gesichtsmasken“ genannt, fallen unter die im Gesetzesdekret Nr. 475/1992; Sie dienen dazu, den Träger vor äußeren Einflüssen wie Speicheltröpfchen zu schützen.

    Unbeschadet des oben Gesagten ist es zur Identifizierung von Medizinprodukten möglich, die spezifische Liste im System „ Datenbank für Medizinprodukte “ zu konsultieren, das auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlicht ist.

    Quelle: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/spese-sanitarie-detraibili

    Alle medizinischen Geräte von 3M Salute tragen die CE-Kennzeichnung und entsprechen den europäischen Richtlinien 93/42/EWG, 90/385/EWG und 98/79/EG sowie nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Technisch-wissenschaftliche Kommunikation, die dem Gesundheitspersonal vorbehalten ist.